Arbeitszeitnachweis leicht gemacht
Donnerstag, 23. Juli 2009, 13:43 Uhr | Autor: Daniel
Wer von seinem Arbeitgeber dazu angehalten wird, einen Arbeitszeitnachweis zu führen, kann dies sehr einfach mit jedem herkömmlichen Tabellenkalkulations-Programm tun. Eine kurze Suche bei der Suchmaschine des Vertrauens erbringt zudem gleich etliche Ergebnisse für kostenlose Software-Tools, die einem das Anlegen einer entsprechenden Liste noch weiter vereinfachen.
Auch für Selbständige, Freiberufler und Heimarbeiter ist das Führen eines Arbeitsnachweises äußerst praktisch und aufschlussreich. Er liefert einen detaillierten Überblick über Arbeits- und Pausenzeiten, Abwesenheiten, Einnahmen, Steuersätze, Überstunden und sonstige Besonderheitenwie etwa Fortbildungen und hilft bei der Erstellung von Summen für Arbeitszeit, Einkommen usw. Auch das Führen von Gesamtstatistiken wird damit deutlich erleichtert.
Einen Arbeitszeitnachweis zu führen kann sich auch im Falle eines Streits zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bewähren, besonders, wenn es um die Kompensation von Überstunden geht. Vor Gericht können Ansprüche damit exakt belegt werden. Selbst wenn der Arbeitgeber es nicht fordert, kann der Nachweis daher also eine sinnvolle Sache sein.
Der Arbeitgeber kann übrigens den Arbeitszeitnachweis auch dann fordern, wenn laut Arbeitsvertrag eine feste Kernarbeitszeit besteht und Überstunden in keiner Form vergütet werden.
Wenn keine Kernarbeitszeit vorgegeben ist und die Entlohnung nach der Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden berechnet wird, lohnt sich der private Arbeitszeitnachweis unter Umständen noch mehr. Dann nämlich, wenn der Verdacht besteht, dass beim Arbeitgeber falsch verbucht wird, dient die Aufführung der eigenen Arbeits- und Pausenzeiten als Kontrollmöglichkeit. Gerade wenn es um die Berechnung des Gehalts anhand der geleisteten Arbeitszeit geht und an der Korrektheit der Rechnungsführung Zweifel bestehen, kann es schnell zu Ärgernissen kommen, die durchaus vor Gericht ausgetragen werden müssen. Ein zusätzlich privat geführter Arbeitszeitnachweis ist dann vor dem Kadi ein wichtiger Vorteil, wenn es darum geht, eigene Ansprüche zu belegen.
Datum: Donnerstag, 23. Juli 2009, 13:43 Uhr
Themengebiet: Tipps,Tricks und Infos
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